Archiv zum Volksentscheid 2014
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Das plant der Senat
Das Feld ist - ohne Flughafengebäude und dessen Vorfeld - 305 Hektar groß. Der innere zentrale Wiesenbereich, den die Rollbahn (Taxiway) umrundet, ist 200 Hektar groß.
Der zentrale Wiesenbereich würde auf 180 Hektar schrumpfen
Durch die geplante Bebauung – den Masterplan des Senats – würde der zentrale innere Wiesenbereich auf 180 Hektar schrumpfen. Die so genannte „behutsame“ Randbebauung würde von allen Seiten über 200 Meter weit ins Feld hineinreichen. Die Planungen für das Baufeld an der Oderstraße wurden z.B. nachträglich erweitert und reichen jetzt über die äussere Roillbahn (den Taxiway) in den inneren Wiesenbereich hinein. Insgesamt würde mehr als ein Drittel (ca. 40%) der ursprünglichen Freifläche bebaut oder umgestaltet.
Mehr als die Hälfte der Baufläche für Gewerbe
Nach den Plänen des Senats sollen insgesamt 75 Hektar der Parkfläche bebaut oder mit Straßen und Parkplätzen versiegelt werden. Nur knapp die Hälfte dieser Bauflächen ist überhaupt für Wohnungen vorgesehen, der überwiegende Teil würde zu Gewerbeflächen werden.
Geplant sind fünf- bis zehngeschossige Gebäude mit der Option auf einzelne Hochhäuser.
Die Grundstruktur des Feldes würde zusätzlich zerstört durch die bauliche Umgestaltung (50 Hektar) der restlichen Freifläche:
- Grünkorridore und Gärten zwischen den Neubauten (22 Hektar)
- Sporthallen (ca. 11 Hektar)
- Designer Park: überdimensioniertes Beton-Wasserbecken, Erdwall (1 Kilometer lang, bis zu 3,5 m hoch und bis zu 70 m breit, mitten auf dem Feld), Betonwege.
- Ein neuer Ringboulevard soll ebenfalls gebaut werden als Ersatz für die umlaufende Rollbahn (Taxiway), die durch die Bebauung verschwinden würde. Der "Ringboulevard" würde weitere 12 Hektar Wiese zerstören.
Warum auf dem Tempelhofer Feld bauen? Es ist viel kostengünstiger auf bereits erschlossenen Flächen zu bauen. Diese sind ausreichend in Berlin vorhanden.
Am Beispiel des Tempelhofes Feldes wird deutlich, dass es dem Senat nicht um bezahlbaren Wohnraum geht, sondern dass er die Interessen der Immobilienlobby bedient.
Die Berlinerinnen und Berliner werden sich vom Senat aber nicht ködern lassen:
Falsch, denn
➔ Wo teuer gebaut wird, können die Mieten nicht niedrig sein. Wer das Tempelhofer Feld bebauen will, muss es erst einmal erschließen: Kanalisation, Zufahrtswege, Brücken, Nahverkehr und mehr. Diese Kosten sind bereits mit 400 Mio. Euro (5) angesetzt. In Berlin gibt es aber 972 Hektar bereits erschlossene innerstädtische Baulandreserven (6), auf denen man erheblich billiger bauen könnte. Diese bereits erschlossenen Baufelder sind 13 Mal so groß wie die geplanten Bauflächen auf dem Tempelhofer Feld.
➔ Leere Versprechen, keine Garantien: Von 4.700 Wohnungen soll es nur für 850 Wohnungen eine gedeckelte Nettokaltmiete von sechs bis acht Euro pro Quadratmeter geben und dies auch nur auf kurze Zeit begrenzt. Der Gesetzentwurf des Abgeordnetenhauses garantiert den BerlinerInnen keine einzige preiswerte Wohnung auf dem Tempelhofer Feld !
(5) Stadtwert und KoFi 2010 – 2025, Tempelhof Projekt, Berlin, 6/2010, S. 35ff. Hier
(6) Flächenbericht 1991 – 2010 – 2030, Senatsverwaltung Berlin, 12/2011, Seite 46ff
➔ Falsche Zahlen zum jährlichen Bevölkerungswachstum: Ausgehend von einer Bevölkerungsprognose des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg von 250.000 zusätzlichen Einwohnern bis 2030, rechnet die Senatskanzlei mit 50.000 neuen Einwohnern pro Jahr (8). Damit begründet sie ihre Bebauungspläne auf dem Tempelhofer Feld. Doch Mathe geht anders: 250.000 Zuzügler geteilt durch 15 Jahre = 17.000 Zuzügler pro Jahr.
➔ Hinter den Kulissen geht es um Gewerbeflächen: 50% der vorgesehenen Bauflächen auf dem Tempelhofer Feld sind für Gewerbe vorgesehen, also rund 35 Hektar. In Berlin stehen aber jetzt schon rund 1,6 Mio. qm Büroflächen leer.
(7) Quelle: Andrej Holm, „Wohnungsbericht – nichts läuft hier richtig“ in: Informationen zum sozialen Wohnungsbau, Hrsg. Kotti & Co., Berlin, April 2014, Seite 12 – 16
Hier lesen auf www.Sozialmieter.de
(8) Pressemitteilung der Senatskanzlei vom 24.2.2014
➔ Weniger Beteiligung als das gesetzliche Minimum: Am Beispiel des geplanten Wasserbeckens auf dem Tempelhofer Feld hat der Senat deutlich gezeigt, dass er nicht einmal die gesetzlich geregelte Mitsprache der Umweltverbände einhält. Weil der Senat hier geltendes Recht missachtet hat, wurde die Baugenehmigung für das geplante Wasserbecken vorerst gerichtlich gestoppt!