Das Thf-Gesetz wurde am 28.Januar 2016 geändert, um zwei kleine Flächen (8 ha und 4 ha, blau markiert) neben dem 20 ha großen Vorfeld für einen Zeitraum von vier Jahren erschliessen und bebauen zu können. Ziel ist, das Massenlager in den Flugzeughangars von 2000 auf 7000 Geflüchtete zu erweitern.

Newsticker

2016

26.April Der Tagesspiegel meldet: Bis zu 4 Containercluster für je 500 Menschen auf/am Vorfeld des Flughafens geplant. 30 insgesamt für Berlin.

17.März  Eine temporäre Leichtbauhalle ("Blumenhalle") wurde auf dem Vorfeld des ehemaligen  Tempelhofer Flughafens aufgebaut. In Betrieb geht sie nicht, weil es weder ein Nutzungskonzept noch eine Baugenehmigung gibt. hier lesen im Tagesspiegel

11. Februar Warum der Senat eine Lagerschule für die Flüchtlingskinder aus der sog. Notunterkunft im Tempelhofer Flughafen für gut hält. hier im rbb-Beitrag

28. Januar Mit den Stimmen der großen Koalition wird die Änderungsvorlage beschlossen.Ungeachtet des eindeutigen Ergebnisses der Bürgerversammlung.  Pressespiegel hier lesen

21. Januar ca 1400 Bürger kommen zur Bürgerversammlung in die Tempelhofer Flughafenhalle. Die Kritik and der Senatspolitik zur Unterbringung der Flüchtlinge in Massenunterkünften hätte deutlicher nicht ausfallen können. Die Solidarität mit den Flüchtlingen ist zugleich gross. Eine Übersicht über das Berliner und bundesweite Presseecho finden Sie hier.

20. Januar SPD und CDU lassen diese Änderungsvorlage zur Beschlussvorlage für die Änderung des Thf-Gesetzes, kursieren.  Die vier Baufelder aus der Beschlussvorlage vom November sind nicht mehr genannt. Das Thf-Gesetz soll geändert werden, um  zwei kleine Flächen (8 und 4 ha) neben dem 20 ha großen Vorfeld zu erschliessen und zu bebauen.

Das sagen die anderen Parteien: Klaus Lederer (Die Linke), Antje Kapek ( Die Grünen).

04. Januar Der Senat veröffentlicht diese Pläne (hier im Original) für die Erweiterung des Massenlagers von aktuell 2500 auf 7000 Personen im den Hangars und auf dem Vorfeld Flughafengebäude. Das über 20 ha große Vorfeld fällt nicht unter das Thf-Gesetz. Das Thf-Gesetz müsste trotzdem geändert werden, weil zwei kleine Flächen von 8 und 4 ha neben dem Vorfeld bebaut werden sollen, die bereits unter das Thf-Gesetz fallen.

Die Planung des Senats sieht vor, insgesamt 7 Hangars für die Belegung mit je 700 Personen herzurichten sowie 5 weitere "Modulhallen" (rot) für wiederum je 700 Personen. Das heisst: Lager-Plätze für insgesamt 8400 Menschen. Dazu kommen auf dem Vorfeld und in mobilen Hallen (grau): Schule, Jobcenter, Großküche, Lager, medizinische Vorsorgung, Werkstätten, 2 Sporthallen sowie 4 Sportplätze und 1 Fussballplatz mit Tribüne

>>Der Flüchtlingsrat sagt: Diese Pläne sind inakzeptabel
>>Architekten sagen: 
Endlich freie Liegenschaften der öffentlichen Hand und weiteren Leerstand für Geflüchtete nutzen: Viele Beispiele sind hier gelistet (Architekten für Architekten) .

2015

04.Dezember: 400 Interessierte kommen zur Info-veranstaltung zu der 100% Tempelhofer Feld eingeladen hatte. Presseecho z.b. hier im Tagesspiegel.

02. Dezember: SPD und CDU lassen durch die Presse mitteilen: Die Abstimmung finde frühestens im Januar statt.

26.November: Erste Lesung im Parlament. Dem Eilverfahren wird mit den Stimmen von CDU und SPD stattgegeben. Müller wünscht die Abstimmung schon am 14.12.2015.

24.November: Der Senat legt dem Abgeordnetenhaus  ein "Gesetz zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen" zur Entscheidung vor (Drucksache 17/2583). Dieses Gesetz sieht als einzige Massnahme zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen die Aufhebung des Bauverbots auf dem Tempelhofer Feld vor.

Dem Thf-Gesetz soll einen neuer § 9 hinzugefügt werden. In diesem neuen Paragraphen ist u.a. festgelegt, dass der §5 des Thf-Gesetzes, das Bauverbot, aufgehoben wird. Der § 5 ist das Herzstück des ThF-Gesetzes, da durch ihn das Land Berlin auf Bebauung und Veräusserung des Tempelhofer Feldes verzichtet. Vier Baufelder auf drei Seiten des Feldes sind in diesem Entwurf festgeschrieben.

Würde das ThF-Gesetz nur temporär verändert?

--> Nein, denn von Rückbau ist keine Rede

Der Gesetzentwurf zur Aufhebung des Baurechts sieht keinerlei Rückbau der Gebäude vor. Es ist ziemlich plausibel davon auszugehen, dass die Gebäude, wenn sie einmal stehen, auch weiter genutzt werden.

--> Nein, denn der Gesetzesvorschlag nennt explizit Modulbauten (= Gebäude mit 100 Jahren Lebensdauer)

In der Gesetzesvorlage des Senats sind nicht nur mobile Hallen sondern explizit feste Gebäude, "Modulbauten" oder "Container" genannt, die bis Ende 2019 auf dem Tempelhofer Feld errichtet werden können (Quelle: Beschlussvorlage des Senats, S.7). Modulbauten sind in den aktuellen Ausschreibungen des Senats auf 100 Jahre Lebensdauer angelegt. (Quelle: Berliner Zeitung, 11.12.)

--> Nein, denn die Erschliessung wäre ja schon aus Steuermitteln finanziert. Zur weiteren Bebauung und Veräusserung ist es dann nur ein kleiner Schritt.

Wenn die teure Erschliessung einmal aus der öffentlichen Hand geleistet ist, kann per Baugesetz über ein beschleunigtes und vereinfachtes Verfahren (§33) volles Baurecht geschaffen werden. Auch für Investoren wären diese Baufelder dann profitabel. Zur weiteren Bebauung und Veräusserung wäre es dann nur noch ein kleiner Schritt.

Senat will teure Erschliessung auf Kosten der öffentlichen Hand.

Wie schon vor dem Volksentscheid verfolgt der Senat den Plan, die Erschliessungskosten für Flächen auf dem Tempelhofer Feld aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren - jetzt eben aus der Flüchtlingshilfe. Hintergrund: Das Tempelhofer Feld wäre, da es nicht erschlossen ist (Strom, Wasser, Abwasser, Verkehrswege) Berlins teuerstes Bauland, und eben "durch die Unwirtschaftlichkeit der Erschliessung" (1) nicht geeignet zur Schaffung kostengünstigen Wohnraums, wie ihn Flüchtlinge und viele, die bereits länger in Berlin leben, brauchen. (1) Bund Deutscher Architekten Berlin, Pressemitteilung vom 14. Mai 2014.

Wie schon vor dem Volksentscheid schweigt der Senat über diese Kosten. 2010 schätzte eine senatsinterne Studie die Erschliessungskosten der vier Baufelder auf dem Tempelhofer Feld auf ca 400 Millionen Euro. In der Vorlage des Senats zur Änderung des ThF-Gesetzes sind vier Baufelder aufgeführt. Sie stimmen mit den Baufeldern die vor dem Volksentscheid geplant waren, in großen Teilen überein.